Blütenstände zurückschneiden

Agrartipp, 07.03.2006

Abgestorbenen und erfrorenen Blütenstände von Gräsern und Stauden können zurückgeschnitten werden (falls nicht im letzten Jahr geschehen), um Pflanzen und Tieren natürlichen Winterschutz zu bieten.
Weiterhin können überwinterte Balkonpflanzen umgetopft werden, aber noch nicht rausgestellt werden.
  dhl
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